Garantiert ohne totes Tier!
VEBU, vegane gesellschaft deutschland und foodwatch legen Gesetzesentwurf zur Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs vor
Schweineborsten in Brezeln, Fischgelatine in Fruchtsäften und Kalbsmagen in Käse - wer sich vegetarisch oder gar vegan ernähren will, muss das Kleingedruckte auf Lebensmittelverpackungen ganz genau lesen und ist meistens selbst dann nicht auf der sicheren Seite. Denn derzeit gibt es im deutschen Lebensmittelgesetz keine verpflichtende Regelung zur ausdrücklichen Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs in Produkten. Ob Aroma aus Geflügel oder Wild in Kartoffelchips oder Cystein, meist hergestellt aus Schweineborsten, in Backwaren – auf der Verpackung muss dies bislang nicht angegeben werden.
*Irreführung gestattet*
Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als „vegetarisch“ oder „vegan“ kennzeichnen, ist Irreführung möglich. Denn die Begriffe sind juristisch nicht definiert. Ein Zustand, den Vegetarier und Veganer nicht länger hinnehmen wollen. „Wo Tiere drin sind, muss das auch drauf stehen" fordern darum Sebastian Zösch, Geschäftsführer des Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und seine MitstreiterInnen.
*Keine Zutaten vom toten Tier*
Gemeinsam mit der Verbraucherschutzorganisation foodwatch haben der VEBU und die vegane gesellschaft deutschland nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Angabe aller bei der Produktion eingesetzten Zutaten und Zusätzen tierischen Ursprungs sowie eine gesetzliche Definition der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ beinhaltet. Lebensmittel, die mit dem Aufdruck „vegetarisch“ gekennzeichnet sind, dürfen demnach keine Zutaten vom toten Tier enthalten.
Die als „vegan“ gekennzeichneten Produkte dürfen gar keine Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs enthalten – auch keine Ei- und Milchprodukte oder Honig. Bei entsprechend beworbenen Produkten müssen die Hersteller auch Verunreinigungen durch sogenannte Kreuzkontamination – zum Beispiel bei der Nutzung derselben Produktionsfläche zur Herstellung von veganen bzw. vegetarischen und tierischen Lebensmitteln – ausschließen können. Die Forderungen beziehen sich auch auf Zusatzstoffe, technische Hilfsstoffe und Aromen.
„Es ist höchste Zeit, dass Frau Aigner handelt und das ‚Tiere-Verstecken‘ beendet. Sie braucht in diesem Fall auch nicht auf Brüssel zu warten, sondern kann auf nationaler Ebene vorangehen“, sagt Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei der Verbraucherorganisation foodwatch.
Man darf gespannt sein, ob Frau Aigner den Ruf hört... ;-)
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Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung - Stand: 2. April 2013