Abgeschafft
Im Juni 2022 beschloss der Bundestag mit breiter Mehrheit (aber ohne die Stimmen von CDU und AfD) die Abschaffung eines seit langem umstrittenen Paragrafen, der das Verbot enthielt, für Schwangerschaftsabbrüche zu "werben". Das Werbeverbot führte allerdings auch dazu, dass Ärztinnen und Ärzte sich straffällig machten, wenn sie auf ihrer Homepage oder in Flyern Frauen ausführliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche anboten. Es handelte sich um einen Strafrechtsparagrafen, unter dem auch Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte ausgesprochen worden waren, die ihren Patientinnen solche Informationen öffentlich bereitgestellt hatten. Eine der Verurteilten ist die Gießener Medizinerin Kristina Hänel, die seit Jahren für die Abschaffung des Paragrafen kämpfte und sich nun freuen darf, dass das Urteil aufgehoben wird.
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