Gefährlicher K.o.cktail
K.o.-Tropfen: Unsichtbare Drogen im Glas
K.o.-Tropfen (Knock-out - engl. für "jemanden außer Gefecht setzen") werden verabreicht, um einen anderen Menschen in einen willen- und hilflosen Zustand zu versetzen. Unter der Wirkung von K.o.-Tropfen kommt es immer wieder zu Raub- und Sexualdelikten.
Betroffen sind vor allem Mädchen und junge Frauen. Aber die Drogen werden nicht, wie allgemein angenommen, nur gegen junge Frauen in Discos und Clubs eingesetzt. Frauen aller Altersgruppen, aber auch Jungen und Männer werden Opfer von K.o.-Tropfen-Missbrauch.
Zum Einsatz kommen sie in den unterschiedlichsten Situationen und an den verschiedensten Orten - meist in Discos und auf Partys, aber z.B. auch in privaten Räumen (Familien- und Freundeskreis), an Schulen oder am Arbeitsplatz.
Die Betroffenen werden unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen - in einigen Fällen auch über einen längeren Zeitraum hinweg - vergewaltigt oder sexuell missbraucht. Es gab Fälle, in denen Opfer über Jahre von einem Bekannten bzw. Verwandten missbraucht wurden.
Was sind eigentlich K.o.-Tropfen?
Bei K.o.-Substanzen gibt es Unterschiede, wie schnell und lange die Stoffe wirken. Gemeinsam haben sie aber alle, dass sie zunächst die Bewegungs- und Handlungsfähigkeit einschränken: Es kann schließlich zu einem tiefen, komaartigen Schlaf bis hin zur Bewusstlosigkeit kommen.
Besonders verbreitet sind die Substanzen GHB und GBL, die auch als "Liquid Ecstasy", "Liquid E" oder "Liquid X" bekannt sind.
GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) ist eine Droge, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt ist und deren Besitz, Verkauf und Weitergabe verboten ist. GHB gibt es als Salz und in farbloser flüssiger Form. Es hat einen salzigen bis seifigen Geschmack.
GBL (Gamma-Butyrolacton) wandelt sich im Körper eigenständig zu GHB um, unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz, jedoch dem Arzneimittelgesetz. Der Verkauf zu Konsumzwecken ist strafbar. GBL wird hauptsächlich als Lösungsmittel in der Industrie eingesetzt.
GBL ist normalerweise flüssig und farblos, der Geruch unangenehm, schwach lösungsmittelartig, jedoch nicht beißend. Der leicht salzige und seifige Geschmack von GBL wird oft vom Eigengeschmack der Getränke überdeckt, in die es gegeben wird.
Es gibt aber auch viele Medikamente, die als K.o.-Mittel verwendet werden. Die Täter sind bei der Verabreichung sehr erfinderisch. So werden die Substanzen nicht ausschließlich in Getränke, sondern auch unter das Essen gemischt. Natürlich machen sich die Täter durch den sexuellen Missbrauch von widerstandsunfähigen Personen strafbar (Straftat nach § 179 StGB), leider lässt sich der Missbrauch in vielen Fällen allerdings nicht eindeutig nachweisen.
Wirkung und Nebenwirkung
Die Wirkung von GBL und GHB setzt nach ca. 15 Minuten ein und kann bis zu vier Stunden anhalten. Eine geringe Dosierung hat meist eine enthemmende, entspannende Wirkung. Eine mittlere Dosierung wirkt berauschend und sexuell stimulierend. Bei einer hohen Dosis kommt es zu Schläfrigkeit, Benommenheit, Tiefschlaf, Koma, Atemlähmung und kann in besonders schlimmen Fällen sogar zum Tod führen.
Häufig zeigen sich weitere Nebenwirkungen. Oft sind die Betroffenen allerdings so weggetreten, dass sie nicht wissen, ob ihnen tatsächlich K.o.-Tropfen verabreicht wurden und was mit ihnen geschehen ist. Deutliche Hinweise auf die Verabreichung von K.o.-Tropfen sind unter anderem: Erinnerungsstörungen oder -verluste, ein anhaltender Dämmerzustand bzw. das Gefühl wie "in Watte gepackt" zu sein, Gefühle der Willen- und Reglosigkeit, starke Übelkeit und Erbrechen nach dem "Aufwachen", oft tagelange Konzentrationsstörungen. In manchen Fällen haben sie bruchstückartige Erinnerungen, an denen sie aber stark zweifeln, weil keine nachweisbaren Spuren oder Verletzungen erkennbar sind.
Problematisch ist die nur kurzzeitige Nachweisbarkeit der Substanzen in Blut und Urin (bei GBL/GHB nur ca. 6-12 Stunden nach Verabreichung). Deswegen ist schnelles Handeln gefragt!
Obwohl die Zeit der wichtigste Faktor für die Nachweisbarkeit ist, liegt darin auch das größte Problem: Da die Wirkung bis zu vier Stunden anhalten kann und viele Betroffene zunächst überhaupt nicht realisieren, was ihnen passiert ist, vergeht meistens viel mehr Zeit, bis sie sich an die Polizei, Beratungsstellen oder ÄrztInnen/Krankenhäuser wenden.
Autorin / Autor: Sarah M. / Pressemitteilung - Stand: 21. April 2010