Wann kann ich’s zurück geben?
Geld zurück? Reparatur? Umtausch?
Hört man ja schon mal, den Spruch: "Hey, greif’ doch zu, wenn’s dir nicht gefällt, kannst du es ja wieder zurück geben." Stimmt das? Kann man alles, was man kauft, auch wieder beim Verkäufer loswerden? Nein, eigentlich nicht...
Tatsächlich gibt es so etwas wie ein „Rückgaberecht" im normalen Handel überhaupt nicht! "Normal" soll dabei heißen: Im Laden, im Geschäft, Kaufhaus usw. Falls das trotzdem möglich sein sollte, so geschieht es nur, weil das Geschäft von sich aus dazu bereit ist - aus reiner "Kulanz", wie man so schön sagt. Aber ein Recht auf Rückgabe hat man als Käufer nicht - der Kaufvertrag, den man einging, ist bindend. Und auch, wenn man nicht jedesmal irgendwo unterschreibt: Jeder Kauf ist zugleich auch ein Vertrag, den man nicht einfach so wieder rückgängig machen kann, bloß weil einem das, was man gekauft hat, plötzlich nicht mehr gefällt. Allerdings hat man natürlich Rechte, wenn mit dem Produkt was nicht in Ordnung ist - die so genannten „Gewährleistungrechte". Aber: Auch dann kann man es nicht gleich zurück geben...
Reparatur und Ersatz gehen vor
Hat man an einem Produkt was zu reklamieren, kann die Sache zwar durchaus damit enden, dass man sein Geld zurück bekommt, aber nicht sofort. Die Ansprüche eines Kunden bei einer Reklamation zünden nämlich in zwei Stufen. Stufe eins: Käufer haben sozusagen erst mal die Wahl, ob sie eine Reparatur wollen oder ein anderes Exemplar des gleichen Produkts - die Rückgabe steht dabei noch nicht zur Debatte. In der Praxis ist es leider oft so, dass der Verkäufer diese Wahl übernimmt. Darf er eigentlich nicht, aber wer geht deswegen schon vor Gericht? Natürlich gibt es auch Produkte, die man gar nicht reparieren kann - wenn ihr eine Dose Suppe oder Cola kauft, und die hat ein Loch, wird wohl kaum jemand versuchen, sie wieder zuzuschweißen... wie auch immer, nehmen wir an, es wird der Ersatz gewählt, dann muss das neue Exemplar aber auch in Ordnung sein. Wird Reparatur gewählt, hat der Verkäufer in der Regel zwei Versuche dafür - ist es nach der ersten Reparatur nicht o.k., gibt's also immer noch keine Rückgabe. Wenn aber auch die zweite Reparatur versagt, dann zündet endlich Stufe zwei: Geld zurück!
Ausnahme Versandhandel
Und doch existiert da etwas, das man "Rückgaberecht" nennen könnte, aber nur im Versandhandel sowie bei einigen bestimmten Vertragsarten und Vertriebsformen (Geschäfte an der Haustür, am Arbeitsplatz oder am Telefon). Der richtige Name ist aber - Achtung, kleine juristische Spitzfindigkeit - "Widerrufsrecht". Bleiben wir mal beim Versand, womit sowohl Käufe per Katalog als auch Online-Shopping gemeint sind. Weil man hier die Ware ja nicht sehen und überprüfen kann, bevor sie per Post ins Haus flattert, hat man ein zweiwöchiges Widerrufsrecht: So lange kann man die Ware wieder ohne Angaben von Gründen zurück schicken. Ob das Produkt in Ordnung ist oder nicht, ist dabei belanglos, man hat diese Rückgabemöglichkeit auf jeden Fall. Allerdings gibt es hier Ausnahmen (z.B. Lebensmittel), und die Frage, wer dann das Porto bezahlt, ist auch etwas komplizierter. Was es damit auf sich hat, könnt ihr bei checked4you nachlesen (Bestellt und wieder zurück geschickt).
Blind zugreifen sollte man deswegen aber auch online lieber nicht: Zum einen sind zwei Wochen schnell vorbei (man vergisst so was auch schon mal ganz gerne...), zum anderen kann es Porto kosten und ist mit Verpacken, Rennerei zur Post usw. auch relativ lästig. So oder so gilt also: Erst denken, dann kaufen!
Dieser Artikel wurde uns von "checked4you", dem Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW, zur Verfügung gestellt. Vielen Dank!
Autorin / Autor: checked4you - Stand: 17. Mai 2005