Der chinesische Taschengeld-Paragraph
Der Taschengeldparagraph – steht im § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – ist auf chinesisch formuliert, aber schafft Klarheit
Du bist 16 oder 17 und deine Eltern geben dir 200 €, damit du dir für den Snowboardkurs ein paar passende, warme Klamotten kaufst. Erstaunlich, dass sie dir das Geld in die Hand drücken und dich alleine losziehen lassen, aber mit deinem ewigen Gejammere hast du dir diese peinliche Begleitung inzwischen erspart. Dummerweise sind die Snowboardsachen noch viel teurer als die 200 € und außerdem hast du in der Stadt eine Freundin getroffen, die dir sagt, dass du ihre alten Skisachen haben kannst. Und dann ist da dieses absolut geile brandneue Snowboard zum unglaublichen Super-Mega-Vorzugspreis von 199 €. Du sollst zwar das alte Board von deiner Schwester nehmen, aber das ist ehrlich gesagt, nicht gerade der Bringer. Kurzum, du kaufst das Teil und zuhause … gibt`s Ärger. Deine Eltern wollen, dass du das Snowboard zurückgibst und die Verkäuferin meint: Gekauft ist gekauft, Vertrag ist Vertrag.
Aufgepasst!
Der Taschengeldparagraph – steht im § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – ist auf chinesisch formuliert, aber schafft Klarheit: „Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“ Kleine Übersetzungshilfe: Der Minderjährige bist du, der gesetzliche Vertreter sind deine Eltern und der geschlossene Vertrag ist das Bezahlen von dem Schnäppchen-Snowboard an der Kasse in dem Laden. Der Kauf von dem Snowboard wäre nur gültig, wenn deine Eltern dir das Geld, also die Mittel, gegeben hätten und gesagt hätten: „Kauf mit dem Geld ein Snowboard“ oder „Mach mit dem Geld was du willst.“ Da sie weder das eine noch das andere gesagt haben sticht § 110 BGB: Nix mit Snowboard, Vertrag unwirksam, der Verkäufer muss das Board zurücknehmen. War übrigens doch nicht so geil und brandneu wie´s aussah.
Und was hat das jetzt mit dem Taschengeld zu tun ? Taschengeld steht zu deiner freien Verfügung, deshalb kannst du damit auch kaufen was du willst. Auf amtsdeutsch: Du, als Minderjähriger kannst einen Vertrag abschließen, der wirksam ist und hat zur Folge, daß du nicht verlangen kannst, daß die Dinge, die du mit deinem Taschengeld gekauft hast zurückgenommen werden müssen.
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Stand: 14. April 2008