Wählerisch - so wird gewählt
Wer wird gewählt?
Bei einer Bundestagswahl werden durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Bundestagsabgeordneten gewählt. Die Wähler haben eine Erststimme und eine Zweitstimme zu vergeben - zwei Kreuzchen machen sie deshalb auf dem Stimmzettel. Sie entscheiden mit den beiden Stimmen nicht nur darüber, welche Parteien mit wie vielen Abgeordneten im Bundestag vertreten sind, sondern auch, wer das im Einzelnen sein wird. Jeder und jede Abgeordnete, die in den Bundestag gewählt wird, trägt ein Mandat, was so viel wie "Auftrag" bedeutet: Die Abgeordneten handeln im Auftrag der Wähler und Wählerinnen. Das freie Mandat in der modernen Demokratie bedeutet, dass die Abgeordneten bei Entscheidungen nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Das Bundestagsmandat ist zeitlich begrenzt, es erlischt mit Ende der Wahlperiode, normalerweise also nach vier Jahren. Durch Wiederwahl kann es erneuert werden.
*Die Aufgaben des Bundestags*
Um eine wohlüberlegte Wahl zu treffen, musst du wissen, was der Bundestag eigentlich genau zu tun hat. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört es, über neue Gesetze zu beraten und zu entscheiden sowie die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Außerdem wählen die Bundestagsabgeordneten zu Beginn der so genannten Wahl- oder Legislaturperiode den Bundeskanzler beziehungsweise die Bundeskanzlerin.
*Die Zeit vor der Wahl*
Bevor du ins Wahllokal gehst, ist schon viel passiert. Die Parteien, die zur Wahl antreten wollen, haben in den Bundesländern die so genannten Landeslisten aufgestellt. Die Kandidaten der Landesliste werden auf einer Konferenz der Parteidelegierten gewählt. Die Landeslisten enthalten die Namen der Kandidaten und Kandidatinnen, die auf der Grundlage der von der Partei gewonnenen Zweitstimmen in den Bundestag einziehen. Die Rangfolge in der Liste bestimmt, wer bei einem bestimmten Wahlergebnis ein Mandat erhält.
Die gesamte Organisation der Wahl wird vom Bundeswahlleiter überwacht. Natürlich nicht allein - er arbeitet eng mit den anderen Stellen, die für die Durchführung der Wahl verantwortlich sind, zusammen. Nach der Wahl rechnet er aus, wieviele Sitze im Bundestag jede Partei bekommt. Der Bundeswahlleiter wird vom Bundesministerium des Innern ernannt. In der Regel übernimmt der Präsident des Statistischen Bundesamtes diese Aufgabe.
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Autorin / Autor: www.mitmischen.de/ www.blickpunkt-bundestag.de - Stand: 29. August 2005