Jetzt wird`s spannend: Das Ankreuzen
Stimmen, Urnen und Prozente
Am Wahltag (der in Deutschland übrigens ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein muss) gehst du zum Wählen ins Wahllokal. Alternativ kannst du übrigens auch vor dem Wahltag per Briefwahl wählen.
Mit deinen Kreuzchen entscheidest du, wen du ins Parlament wählst. Nimm ins Wahllokal deine Wahlbenachrichtigung mit, auf jeden Fall aber Pass oder Personalausweis. Die Wahllokale sind meist in öffentlichen Gebäuden untergebracht, zum Beispiel in Schulen. Die Adresse des für dich zuständigen Wahllokals steht in der Wahlbenachrichtigung. Jedes Wahllokal hat einen Wahlvorstand, der durch die Landesregierungen eingesetzt wird. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern. Etwa 40.000 Wahlhelfer unhd -helferinnen organisieren eine Bundestagswahl von der Einrichtung des Wahlraumes bis zur Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Wahllokale haben von acht bis 18 Uhr geöffnet.
*Streng geheim*
Im Wahllokal angekommen, werden dir deine Wahlunterlagen ausgehändigt, nachdem du Wahlbenachrichtigung beziehungsweise deinen Ausweis vorgelegt hast. Mit den Unterlagen gehst du in die Wahlkabine. Hier kann dich niemand beobachten, denn die Wahl ist geheim. Nun geht’s zur Sache: das Ankreuzen. Du hast zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.
*Erststimme = Wahlkreisstimme*
Mit der Erststimme, die auch Wahlkreisstimme genannt wird, wählst du den Direktkandidaten deines Wahlkreises in den Deutschen Bundestag. Einen Sitz im Parlament bekommt derjenige Kandidat, der in seinem Wahlkreis die relative Mehrheit der Stimmen erzielt. Im Gegensatz zur Zweitstimme hat die Erststimme keinen Einfluss auf die Sitzverteilung. Hier geht es vor allem um die Wahl eines bestimmten Wahlkreisabgeordneten.
*Zweitstimme = Parteistimme*
Die Zweitstimme wird auch Parteistimme oder Listenstimme genannt. Sie bestimmt, in welchem Größenverhältnis zueinander die Parteien im Bundestag vertreten sind. Wenn nach der Stimmauszählung bundesweit feststeht, wie viele Sitze eine Partei gewonnen hat, wird ermittelt, welche Abgeordneten über die jeweiligen Landeslisten in den Bundestag einziehen. Die Zweitstimme ist für die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag entscheidend.
*Ab in der Wahlurne!*
Nachdem du die Kreuzchen gemacht hast, wirfst du die Wahlunterlagen in die Wahlurne. Nun heißt es abwarten bis 18 Uhr. Nach dem Schließen der Wahllokale gibt es erste Prognosen, für die Wähler befragt worden sind, wie sie gestimmt haben. Erste Auszählungsergebnisse gibt es erst später, nachdem die abgegebenen Stimmzettel ausgewertet worden sind.
*Die Fünf-Prozent-Klausel*
Um im Bundestag vertreten zu sein, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen bekommen. Parteien, die weniger bekommen, bleiben "draußen" - das heißt, sie entsenden keine Abgeordneten ins Parlament. Ausnahme: Sie erzielen mindestens drei Direktmandate. In diesem Fall wird ihr Stimmanteil bei der Sitzberechnung einbezogen.
*Sitzverteilung*
Zur Berechnung der Sitzverteilung wird das Hare/Niemeyer-Verfahren angewendet. Danach werden die zu vergebenden Sitze mit der Zahl der Zweitstimmen je Partei multipliziert und anschließend durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen der an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Die so berechneten ganzen Zahlen entsprechen den Sitzen der Partei. In einem zweiten Schritt werden die restlichen Sitze nach der Größenordnung der Nachkomma-Stellen vergeben. Anschließend wird die Anzahl der Direktmandate verrechnet.
*Wer kriegt ein Stück vom Kuchen?*
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag können so genannte Überhangmandate entstehen. Das ist dann der Fall, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate durch Erststimmen erringt, als ihr aufgrund des erzielten Anteils an Zweitstimmen zustehen würden. Weil die gewonnenen Direktmandate erhalten bleiben, erhöht sich in diesem Fall die Gesamtzahl der Abgeordneten im Parlament.
*Der neue Bundestag*
Nach der Verkündung des amtlichen Endergebnisses tritt das neu gewählte Parlament spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zu seiner ersten Sitzung zusammen. Einberufen wird die konstituierende Sitzung vom noch amtierenden Bundestagspräsidenten. Dies ist gewissermaßen seine letzte Amtshandlung, denn mit dieser Sitzung beginnt nicht nur die neue Wahlperiode, sondern endet auch seine Amtszeit.
Die Wahl eines Bundeskanzlers oder einer -kanzlerin ist dann eine der ersten Aufgaben des "jungen" Bundestages.
Dieser Artikel wurde uns netterweise zur Verfügung gestellt von:
Autorin / Autor: www.mitmischen.de/ www.blickpunkt-bundestag.de - Stand: 29. August 2005