Nix ist umsonst?!

Vorsicht Hehlerei!

Wer geklaute Waren an andere verkauft, macht sich der „Hehlerei“ schuldig. Dieser Tatbestand wird wesentlich strenger bestraft als der „einfache Ladendiebstahl“.

Apropos Mundraub!

Auch wenn es immer wieder behauptet wird: Den Mundraub-Paragraphen gibt es nicht mehr. Das heißt, auch das Stehlen von Lebensmitteln „zum unverzüglichen Verzehr“ ist strafbar (das gilt übrigens auch für Nachbars Kirschen!). Der einschlägige Paragraph heißt heute "Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen". Allerdings werden diese Delikte nur auf besonderen Antrag verfolgt und oft als Bagatellsache eingestellt.

Der Zwang oder die Sucht zu klauen - Kleptomanie

Wer das Klauen einfach nicht lassen kann, wer gar einen Zwang verspürt zu klauen und oft Dinge klaut, die er weder braucht noch haben möchte, sollte dringend eine psychologische Beratung suchen. Falsche Scham ist hier nicht angebracht. Zwanghaftes Klauen kann nämlich Ausdruck einer ernstzunehmenden psychischen Erkrankung sein, die behandelt werden muss. Es kann auch Ausdruck von Wut und Einsamkeit sein, oder der verzweifelte Versuch, Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Solche „Hilferufe“ sollten von Außenstehenden ernst genommen werden.

Nix ist umsonst?!

Ladendiebstahl ist also keine Sache, die ihr auf die leichte Schulter nehmen solltet. Wenn ihr natürlich z.B. durch die Fussgängerzone geht, und die ganzen schönen Dinge seht, wollt ihr sie am liebsten eben auch besitzen. Das Angebot ist riesig, so verlockend wie unbezahlbar. Aber überlegt mal: was braucht ihr denn wirklich unbedingt? Muss es wirklich noch 'ne neue Jeans sein? Oder ein neuer Ohrring, für "umsonst"? Eine neue Jacke zum "Angeben" in der Schule? Reichen die Dinge, die man sich tatsächlich leisten kann und will, nicht aus?

Autorin / Autor: Sabine Melchior - Stand: 14. Mai 2001