Frauenrechte-Quiz
Nach einem langen Kampf der Frauenbewegung, der in Deutschland schon im 19. Jahrhundert begann, erhielten Frauen 1918 vom Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht. Im darauffolgenden Jahr durften sie das erste Mal an der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung teilnehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren nur Männer wahlberechtigt. Der neue Paragraph, der in die „Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung“ eingefügt wurde lautete nun: „Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.“
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(Bild: Dusan_Cvetanovic/Pixabay)
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