(Un)freiwillige Ausreise
Warum das „Unwort des Jahres 2006“ seinen Titel mehr als verdient hat
Eigentlich hört es sich doch gar nicht so negativ an. Immerhin verläuft die Ausreise ja freiwillig. Ich habe mal etwas recherchiert und herausgefunden, warum das Ganze dann doch eher unfreiwillig erfolgt.
Als erstes muss wohl klargestellt werden, dass bei der Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise der Beschluss schon feststeht, dass man ausreisen muss. Man hat also im Grunde keine Wahl mehr. Man kann es sich höchstens etwas angenehmer machen, indem man von selbst geht. Ansonsten kann es passiern, dass plötzlich nachts die Polizei vor der Tür steht. Dann dürfen nur noch schnell unter Beobachtung ein paar Sachen eingepackt werden und dann geht’s auch schon los. Meist direkt zum Flughafen. Fesselungen durch die Polizei sind übrigens erlaubt, man hat dann also wirklich keine Wahl mehr. Man wird direkt in den Flieger gesetzt, teilweise fliegen die „Ordnungshüter“ sogar mit. Das nennt man dann Abschiebung. So etwas hat grundsätzlich zur Folge, dass man zusätzlich ein Einreiseverbot für Deutschland erhält.
So etwas ist natürlich nur dann möglich, wenn eine freiwillige Ausreise zuvor nicht erfolgt ist, oder, aus Sicht der Behörden, die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, oder eine Überwachung der Ausreise aus anderen Gründen notwendig ist. Man kann sich also vorstellen, wie schnell man diese Regelungen zu seinem Vorteil ausnutzen kann. Denn wer schreibt bitte vor, was genau man unter einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit versteht?
Wenn man dieser mehr als unangenehmen Situation also entgehen will, wählt man den leichteren Weg: Die freiwillige Ausreise. Natürlich immer mit dem Druck der drohenden Abschiebung im Rücken, denn gehen muss man ja so oder so. Und wenn man nicht gerade unglaublich reich ist, was bei Flüchtlingen ja eher selten der Fall ist, sollte man sich sowieso eher für eine freiwillige Ausreise entscheiden, denn bei einer Abschiebung kann es zu erheblichen Schulden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland kommen! Denn wer soll wohl sonst den Flug, den Polizeieinsatz und all die anderen Kosten bezahlen, wenn nicht der abgelehnte Asylbewerber selbst?
Es kann einem also passieren, dass man aus einem Land kommt, in dem gerade Krieg herrscht und man versucht, in Deutschland unterzukommen, wird aber nicht angenommen, denn in Deutschland gelten Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge nun einmal als Nicht-Asylberechtigte, da keine konkrete politische Verfolgung vorliegt. Dann bleibt einem also nur noch die Wahl zwischen der freiwilligen Ausreise und der Abschiebung. Man könnte natürlich auch untertauchen. Also, was würdet ihr wählen?
Autorin / Autor: britti91 - Stand: 23. Januar 2007