Wie finanziere ich mein Studium?
Du hast dich zu einem Studium entschieden und stehst jetzt vor der Frage, wie du deine Ausbildung finanzieren kannst? Mama und Papa können dir kein Geld geben oder zumindest nicht so viel, dass es zum Leben reicht? Oder brauchst du einfach nur ein bisschen mehr Geld, damit auch mal Kinogehen drin ist? Hier gibt’s ein paar Tipps rund um das Thema Studium und Finanzierung.
Eltern oder Bafög?
Das Gesetz sieht vor, dass du Anspruch auf Unterhalt für eine berufsqualifizierende Ausbildung bis zu deinem 27. Lebensjahr hast. Dieser Anspruch verfällt, wenn du älter als 27 bist oder wenn es sich bereits um deine zweite Ausbildung handelt. Zuständig für den Unterhalt sind in erster Linie deine Eltern. Wenn es die finanziellen Mittel deiner Eltern aber nicht zulassen, springt in der Regel der Staat ein. Auftritt Bafög! Das Bundesausbildungsförderungsgesetz wurde in den 70ern eingeführt und dient dazu, Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zur Uni zu erleichtern. Beim Bafög handelt es sich jeweils zur Hälfte um einen Zuschuss und um ein zinsloses Darlehen. Das heißt, dass du die Hälfte des Geldes, das du während deines Studiums erhalten hast, wieder an den Staat zurückzahlen musst. Fällig wird das Geld – maximal jedoch 10.000 Euro – spätestens fünf Jahre, nachdem du dein Studium beendet hast, vorrausgesetzt, du verdienst zu diesem Zeitpunkt mehr als 960 Euro im Monat. Andernfalls kann die Frist zur Rückzahlung verlängert werden.
*Der Bafög-Dschungel*
Ob du Anspruch auf Bafög hast und wie hoch dein Unterhalt ausfällt, kannst du dir zwar schon mal vorab im Bafög-Rechner (auf der Homepage des Bafög-Amts) ansehen, die endgültige Entscheidung wird aber immer individuell vom Bafög-Amt gefällt. Da die Bearbeitung der Anträge bis zu sechs Wochen dauern kann, solltest du deinen Antrag so früh wie möglich einreichen. Die Anträge gibt es übrigens beim Studentenwerk deiner Uni. Dort kannst du dir auch beim Ausfüllen helfen lassen. Bafög muss jedes Jahr neu beantragt werden und du solltest einkalkulieren, dass sich der Betrag jedes Mal verändern kann, wenn sich deine finanziellen Verhältnisse oder die deiner Eltern verändert haben. Wenn dir dein Bafög nicht ausreicht, darfst du noch etwas dazuverdienen. Allerdings nicht mehr als 360 Euro (brutto) pro Monat. Wenn du mehr verdienst, wird dir das von deiner BAföG-Bewilligung abgezogen. Das Kindergeld ist dagegen unabhängig von deiner Bafög-Zahlung. Und ja – es ist strafbar, seinen Zusatzverdienst gar nicht erst anzugeben!.
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Autorin / Autor: Gesine Boesken - Stand: aktualisiert 2015