Jobben im Studium
Fragen und Antworten zu Studi-Jobs vom DGB
An einigen Fachhochschulen wird schon seit Wochen wieder gebüffelt, doch in den meisten großen Universitäten beginnt jetzt die Vorlesungszeit. Für voraussichtlich mehr als 400.000 Studienanfänger ist es das erste Semester. Sie müssen nicht nur eine WG finden und Plätze in den Seminaren ergattern, sondern auch für ihren Unterhalt sorgen. Nur jeder vierte Student erhält BAföG, die meisten bekommen Geld von ihren Eltern. Aber zwei Drittel aller Studierenden müssen auch jobben, um über die Runden zu kommen. Da ist es gut, wenn man weiß, was bei Krankenversicherung, Steuern oder Urlaub zulässig ist.
students at work, der kostenlose Online-Beratungsservice der DGB-Jugend, gibt unter www.students-at-work.de Antworten auf die wichtigsten Fragen. "Gleich von Anfang an seine Rechte und Pflichten zu kennen – dabei wollen wir die Studierenden unterstützen", erklärt hierzu DGB-Bundesjugendsekretär René Rudolf.
Das Angebot der DGB-Jugend richtet sich an Studierende, die Fragen rund um Nebenjob, Praktikum und Studienfinanzierung haben. "Ratsuchende können sich anonym an ‚students at work’ wenden und erhalten innerhalb von 48 Stunden eine kompetente Antwort", so Rudolf.
Als Orientierung hat ‚students at work’ die wichtigsten Fragen unter www.dgb-jugend.de/studium in drei Rubriken ausführlich beantwortet. Studierende können aber auch individuelle Fragen stellen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
*Wann und wie bekommt man BAföG?*
BAföG wird gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um sich im Studium zu finanzieren. Es sollte gleich zu Studienbeginn beantragt werden, denn gezahlt wird erst ab dem Antragsmonat. Auch wer meint, seine Eltern verdienten zu viel, sollte den Antrag stellen – manch einer wurde schon positiv überrascht. Und ein Negativbescheid hilft auch, zum Beispiel später beim Wohngeldantrag. Ganz wichtig: informieren und unabhängig beraten lassen.
*BAföG und jobben – geht das zusammen?*
Wer BAföG bekommt, kann selbst noch Geld dazuverdienen, ohne dass die Förderung gekürzt wird – im Durchschnitt 400 Euro im Monat. Wichtig: Die Einkommensgrenze von 4.800 Euro gilt für den Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Wer nur in den Semesterferien arbeitet, kann die Summe auch auf einen Schlag verdienen.
*Wie lange darf ich arbeiten?*
Studentinnen und Studenten dürfen arbeiten, so viel sie wollen. Es sollte aber auch Zeit zum Studieren bleiben. Und: Studierende erhalten Sonderkonditionen in der Sozialversicherung, wenn sie in der Regel höchstens zwanzig Stunden in der Woche arbeiten. Mit diesem Studentenstatus fallen keine einkommensabhängigen Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.
*Muss ich mich trotzdem krankenversichern?*
Jeder Student muss krankenversichert sein. Wer kaum oder gar nicht arbeitet, kann bis zum 25. Geburtstag bei einem gesetzlich krankenversicherten Elternteil kostenlos familienversichert bleiben. Für alle anderen gibt es die Krankenversicherung der Studenten – die kostet bei allen Krankenkassen das Gleiche, nämlich derzeit 67,77 Euro im Monat. Dazu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung von maximal 13,13 Euro. Teurer wird es erst ab dem 14. Fachsemester oder dem 30. Lebensjahr.
Achtung: Wer sich zu Beginn des Studiums für das System der privaten Krankenversicherung entscheidet, muss unabhängig von der persönlichen Einkommenssituation bis zur Exmatrikulation darin bleiben.
*Kann ein Student auch einen Minijob ausüben?*
Jeder Student darf einen Minijob, eine kurzfristige Beschäftigung oder einen so genannten Midijob ausüben. Zulässig wären sogar alle drei gleichzeitig, aber bei verschiedenen Arbeitgebern. Diese Jobs werden unterschiedlich bei der Sozialversicherung abgerechnet. Ganz wichtig: Immer die 20-Stunden-Grenze beachten.
*Gibt es beim Studentenjob Anspruch auf Urlaub?*
Wer als Student arbeiten geht, hat die selben Rechte wie jeder normale Arbeitnehmer, ganz gleich, ob der Job nur für ein paar Tage ausgeübt wird oder auf Dauer angelegt ist. Auch die Bezahlung und die Arbeitsszeit spielen keine Rolle. Man kann einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen und darf nicht einfach von einem Tag auf den anderen entlassen werden. Wer krank ist, bekommt bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, mindestens vier Wochen im Jahr kann man bezahlten Urlaub machen.
*Gelten für Studierende Tarifverträge?*
Wenn ein Student in einem Betrieb mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung arbeitet, gilt beides auch für den Studierenden. Voraussetzung: Die von dem Studierenden ausgeübte Tätigkeit wird von dem Tarifvertrag erfasst. Im Zweifel sollte man beim Betriebsrat nachfragen.
*Darf eine Studentin auch gegen Honorar arbeiten?*
Auch das ist kein Problem. Allerdings ist es ratsam, sich vorher über die Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit zu erkundigen – denn wer gegen Honorar oder auf Rechnung arbeitet, ist selbstständig und muss mehr beachten als normale Angestellte. Ganz wichtig: Jede Rechnung muss eine eigene Nummer haben. Und die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss dem Finanzamt angezeigt werden.
Weitere Infos gibt es unter
Autorin / Autor: Pressemitteilung - Stand: Oktober 2011