Retten Mobilfunkdaten Menschen?
Die Sonnen- und Schattenseiten der Vorratsdatenspeicherung
Jedes Jahr werden zehntausende Menschen von Naturkatastrophen in die Knie gezwungen. Nicht nur wird das gesamte Hab und Gut dem Erdboden gleichgemacht, die Betroffenen müssen oft auch ihr Heim verlassen und woanders ihr Glück suchen. Nicht leicht für die Rettungskräfte, können sie so ihre Hilfsaktionen nach einer großen Katastrophe nicht gut vorbereiten und ausführen. Schwedische Forscher haben nun Mobilfunkdaten von knapp zwei Millionen Flüchtlingen analysiert, um deren Fluchtwege nachvollziehen zu können. Auch sorgende Eltern würden bereitwillig die sensiblen Daten nutzen, um zu verhindern, dass ihr Kind in Bedrängnis gerät und sie machtlos zuhause Däumchen drehen müssten.
Mobilfunkdaten können also dazu benutzt werden, Menschen zu helfen. So löblich die Absicht, so riskant die Implikationen, die damit einhergehen: Vorratsdatenspeicherung tut Gutes. In Deutschland ist die Speicherung von solchen Daten übrigens illegal, bei einigen Anbietern leider aber trotzdem gang und gäbe. Erlaubt ist es dagegen, Verbindungsdaten zu speichern, von denen die Rechnungshöhe abhängt. Bei Flatrate-Tarifen sind somit keine Verbindungsdaten nötig. Aber auch das würde sich in Zukunft ändern, wäre die Vorratsdatenspeicherung gesetzlich erlaubt.
Im Jahr 2010 wurde die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt. Nur gesetzlich zugelassene Zwecke erlauben die Speicherung von personenbezogenen Daten. Jetzt diskutieren die Politiker erneut: Die CDU und CSU sprechen sich zum Beispiel ausdrücklich für die Vorratsdatenspeicherung aus – alles natürlich im Sinne der Sicherheit.
Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass ein Telekommunikationsanbieter elektronische Kommunikationsvorgänge registriert und speichert. Grund des Aufwandes soll sein, schwere Straftaten besser verhüten und verfolgen zu können. Dabei muss noch nicht mal ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr vorliegen. Faktisch wurden mithilfe der Vorratsdatenspeicherung aber nicht mehr Verbrechen aufgeklärt. Stattdessen wird aber – im Sinne der Vorratsdatenspeicherung – daran festgehalten, vorsorglich alle (!) Bürger für potentiell schuldig und gefährlich zu halten. Dabei gibt es im Strafrecht einen allgemein anerkannten Grundsatz, der das Gegenteil besagt: Die sogenannte Unschuldsvermutung legt dar, dass ein Beschuldigter während eines Strafverfahrens bis zum Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt, und auch so behandelt werden soll. Im Zuge der Vorratsdatenspeicherung leider hinfällig!
Autorin / Autor: Annika Willinger - Stand: 20. Juni 2012