Upskirting wird unter Strafe gestellt
Bundestag stärkt Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen. Unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografieren ist demnach strafbar. Auch für das Fotografieren von Verletzten oder Toten drohen ab Herbst höhere Strafen
Jemandem heimlich unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren galt bislang als Ordnungswidrigkeit, für die schlimmstenfalls geringe Geldbußen drohten. Das ändert sich nun: Ab Herbst diesen Jahres gilt es als Straftat und kann mit einer Geldbuße oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. Das hat der Bundestag am 2. Juli 2020 beschlossen. In dem beschlossenen Gesetzesentwurf wird argumentiert, dass sich "der Täter über das Bestreben des Opfers, diese Körperregionen dem Anblick fremder Menschen zu entziehen, grob unanständig und ungehörig" hinwegsetzt und damit die Intimsphäre des Opfers verletzt.
Im Strafgesetzbuch soll darum nun unter dem Paragraphen §201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) ein Zusatz hinzugefügt werden, der "das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen" unter Strafe stellt. Bisher war es nämlich nur strafbar, wenn solche Aufnahmen "in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" - damit sind beispielsweise Umkleidekabinen gemeint - gemacht wurden. Dem neuen Gesetz zufolge ist also sowohl ein heimliches Bild im Vorbeigehen als auch dessen Verbreitung strafbar.
*Auch Gaffer-Fotos werden strafbar*
Ein weiterer Aspekt in dem Beschluss zur Stärkung des Persönlichkeitsschutzes betrifft Gaffer-Fotos. Immer wieder kommt es nach Unfällen dazu, dass Schaulustige Verletzte und Verstorbene fotografieren und diese Bilder in den sozialen Medien verbreiten. Darum wird Paragraph §201a dahingehend geändert, dass auch Verstorbene zu dem geschützten Personenkreis dazugehören. Auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen gegenüber Dritten soll erfasst werden. Bisher waren in diesem Paragraphen nur hilflose Personen - also beispielsweise Personen unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol - geschützt.
Quelle:
Autorin / Autor: Redaktion - Stand: 4. Juli 2020