Apps sind zu neugierig

Verbraucherzentrale fordert: Die Nutzung von Apps muss transparenter und sicherer werden.

Zugegeben, ein Smartphone ohne Apps ist wie ein Bücherregal ohne Bücher oder ein Auto ohne Sitze. Wer will schon auf die kleinen Helferlein und lustigen Zeitvertreiber verzichten? Aber so sehr sie uns auch den Alltag erleichtern, so stark greifen sie auch in unsere Privatsphäre ein und sichern sich unnötig umfangreiche Zugriffsrechte auf unsere persönliche Daten. Und wenn wir mit den Anbietern kommunizieren wollen, laufen die Anfragen meist ins Leere. Das zeigt ein App-Check, den das Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) durchgeführt hat. Im März 2014 wurden 50 Apps untersucht, die sowohl im Google Play Store als auch im Apple iTunes Store zu kaufen sind.

„Viele Apps sind wie kleine Datenstaubsauger, die möglichst alle Informationen über ihre Nutzer sammeln möchten. Wer nicht alles preisgeben will oder Fragen hat, dem werden Steine in den Weg gelegt“, sagt Projektkoordinatorin Carola Elbrecht. Dass eine Navigations-App auf Standortdaten zugreifen müsse, leuchte ein. Doch dass auch Spiele diese Daten abfragen und sogar auf Kalenderdaten zugreifen, ließe sich mit der Funktion der App nicht erklären, so die VerbraucherschützerInnen. Der App-Check habe gezeigt, dass die Anbieter häufig so viele Daten wie möglich abfragen. Was mit diesen Daten passiert, ist meist völlig unklar. Von den 50 Anbietern hat sich nur die Hälfte bei Nachfragen zu Detailinformationen über Zugriffsberechtigungen zurückgemeldet. Nur vier Anbieter konnten hilfreiche Antworten geben.

*Mehr Transparenz nötig*
„Der App-Check hat gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um die Nutzung von Apps künftig transparenter und sicherer zu machen“, sagt Elbrecht. Der vzbv appelliert an Verbraucherschutzminister Heiko Maas, mit klaren Regelungen für App-Anbieter, auch aus dem Ausland, die sichere Nutzung von Spielen und anderen Anwendungen zu garantieren:

*Zugriffberechtigungen – so viel wie nötig, so wenig wie möglich*
Apps sollten sich generell nur die Zugriffsberechtigungen einräumen, die für die Nutzung der App erforderlich sind. Zwingende Zugriffsberechtigungen seien optisch hervorzuheben. Dabei sollte auch deutlich werden, zu welchem konkreten Zweck sie notwendig sind. NutzerInnen müssten die Möglichkeit haben, einzelne Berechtigungen zu verweigern beziehungsweise diese zu deaktivieren.

*Verbraucherfreundliche Kontaktmöglichkeiten*
App-Anbieter sollten eine für Verbraucher einfach zugängliche Kontaktadresse zur Verfügung stellen, an die sie sich mit Fragen zu Datenschutz, Zugriffsberechtigungen und sonstigen Themen wenden können. Vor dem Herunterladen und der Installation einer App sollte der verantwortliche App-Anbieter mit Name, Anschrift und Kontaktadresse benannt werden.

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Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung