Verträge mit Fitness-Studios
Verbraucherzentrale: Was müsst ihr beachten?
Spielt ihr jetzt auch wieder mit dem Gedanken, die Winterabende in Fitness-Studios zu verbringen, um eure Muskeln wieder auf Vordermann zu bringen und die Kondition zu trainieren? Leider ist der gute Vorsatz aber oft nur zu teilweise stolzen Monatsbeiträgen einzulösen. Viele Studiobetreiber wollen Fitness-Willige nämlich durch lange Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich binden und so manch eine/r ärgert sich über's Kleingedruckte, zu finden in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Verbraucherzentrale NRW gibt jetzt Tipps, wie man faire Fitness-Konditionen finden kann, und rät, sich nicht von den AGBs einschüchtern zu lassen, denn „zahlreiche Klauseln sind unwirksam, da sie stark von den gesetzlichen Vorgaben abweichen".
- Vertragslaufzeit in Fitnessstudios
Die meisten Fitness-Verträge werden zunächst für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Einjahresverträge sind noch akzeptabel, eine Vertragsbindung über 24 Monate ist unzulässig. Längere Treue wird zwar mit einem deutlich niedrigeren Preis belohnt. Ihr solltet euch trotzdem nicht zu lange binden und vorher ein unverbindliches Probetraining vereinbaren. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um einen bestimmten Zeitraum. Weitere sechs Monate sind in Ordnung, zumindest bei einem moderaten Monatsbeitrag und einer gleich langen Laufzeit. Vertragsverlängerungen von mehr als zwölf Monaten sind gesetzlich nicht erlaubt. - Wann kann man Verträge mit Fitness-Studios kündigen?
Wenn man raus will aus dem Vertrag, muss man bis zum Laufzeit-Ende warten. Wer vorher kündigen möchte, kann das höchstens bei unwirksamer Laufzeit oder Kündigungsfrist. Letztere darf bis zu drei Monate betragen, oft genügt aber bereits eine Frist von nur einem Monat. Kunden zu einer Kündigung per Einschreiben zu verpflichten, ist nicht erlaubt. Ausnahmsweise könnt ihr euch beim Umzug in einen anderen Ort vorzeitig vom Vertrag lösen, wenn das Fitness-Studio nur noch mit großem Aufwand erreichbar ist. Auch wenn ihr nach Vertragsschluss ernstlich und dauerhaft erkrankt, habt ihr das Recht, den Vertrag (mit ärztlichem Attest) außerordentlich zu beenden. Ihr solltet aber, sobald ihr von den veränderten Umständen erfahrt, innerhalb von zwei Wochen kündigen – entscheidend ist das Eingangsdatum beim Studio. Am besten verschickt ihr die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder ihr lasst euch auf dem Schreiben den Empfang direkt vom Studio bestätigen.
- Weitere unwirksame Klauseln
Ein Studio muss nicht für alle Schäden des Kunden aufkommen, wenn es vorsorglich seine Haftung beschränkt. Das heißt aber nicht, dass es überhaupt keine Verantwortung tragen muss. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, wenn zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt. Kann ein Kunde aufgrund längerer Krankheit nicht trainieren, darf ihn das Studio nicht weiter regelmäßig zur Kasse bitten. Allerdings müssen Betroffene den Betreiber sofort über die Verhinderung informieren und auf Verlangen ein ärztliches Attest vorlegen. Ein Fitness-Studio darf auch nicht verbieten, zum Training eigene Getränke mitzubringen. Anders ist es, wenn das Fitness-Studio Getränke zu moderaten (handelsüblichen) Preisen anbietet oder aus Sicherheitsgründen die Mitnahme von Glasflaschen verbietet. - Vertrag am besten zu Hause studieren
Bevor ihr oder eure Eltern den Vertrag unterschreibt, solltet ihr ihn gründlich prüfen – am besten in aller Ruhe zu Hause. Studios, die den Vertrag nicht vorher aushändigen, haben womöglich etwas zu verbergen. Achtung: Bei einer Unterschrift vor Ort ist man nicht durch ein Widerrufsrecht geschützt! Ihr könnt euch dann nur vom Vertrag lösen, wenn die Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen.
Mehr Informationen rund um Vertragsklauseln bekommt ihr in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Oder telefonisch unter
0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr.
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Autorin / Autor: Redaktion/ Pressemitteilung - Stand: 3. November 2009