Gammel-Döner und Schimmel-Eis
Verbraucher fordern: Sündenböcke beim Namen nennen
Die Verbraucher wollen wissen, was sie meiden sollten
Abgelaufenes Fleisch, Schimmel und Vanille-Eis ohne Vanille - wie in den Jahren zuvor hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung vorgestellt und erneut zahlreiche Verstöße festgestellt. Die Kontrolleure in den Bundesländern fanden im Jahr 2008 in jedem vierten Betrieb Mängel. "Der Bericht bringt Verbrauchern wenig, wenn die beanstandeten Produkte, Erzeuger und Händler nicht öffentlich beim Namen genannt werden", fordert Cornelia Tausch, Leiterin Fachbereich Wirtschaft, eine aktive Informationspflicht der Behörden. "Zu sagen, es liegt vieles im Argen, reicht nicht aus. Die Verbraucher wollen wissen, was sie meiden sollten."
Kann-Bestimmung im Verbraucherinformationsgesetz wenig genutzt
Schon heute können Behörden nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beanstandete Betriebe und Produkte von sich aus öffentlich beim Namen nennen. Doch von dieser Kann-Bestimmung machen sie bis dato kaum Gebrauch.
Informationspflicht gefordert
Daher fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband die neue Regierungskoalition auf, das Gesetz nachzubessern und eine Informationspflicht der Behörden einzuführen. Tausch: "Erst wenn eine Information der Öffentlichkeit unter Nennung von Ross und Reiter obligatorisch wird, wird die Zahl der Verstöße abnehmen".
Mehr Qualität durch Informationspflicht der Behörden
Eine Informationspflicht würde eine solche Qualität schaffen und die Verunsicherung der Verbraucher abbauen. Wie es geht, zeigt das Beispiel Berlin-Pankow: Das Bezirksamt veröffentlicht dort seit März 2009 im Internet Gaststätten, die durch mangelnde Hygiene wiederholt aufgefallen sind.
Informationsrechte der Verbraucher stärken
Auch jenseits von Gesetzesverstößen müssen nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) die Informationsrechte der Verbraucher gestärkt und für VerbraucherInnen relevante Informationen einfach und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. In seiner jetzigen Fassung hat sich das VIG aus Sicht des vzbv hier als praxisuntauglich erwiesen. Hohe Kosten, unklare Zuständigkeiten und eine lange Verfahrensdauer verhindern einen effektiven Zugang zu Informationen. Dadurch können Verbraucher nur schwer selbst aktiv werden, um an die für sie relevanten Informationen zu gelangen.
Lies im Netz
Autorin / Autor: Redaktion/ Pressemitteilung - Stand: 21. Oktober 2009