Presseausweis für junge Leute
Sich Journalistin zu nennen ist ein Kinderspiel. Kaum habt ihr einen Artikel veröffentlicht, dürft ihr euch mit dieser Bezeichnung schmücken. Fehlt nur noch das begehrte Journalistinnen-Accessoire.
Der Türöffner: Presseausweis
Schreibt ihr für eine SchülerInnenzeitung oder ein E-Zine im Netz? Und ärgert ihr euch vielleicht manches Mal darüber, dass ihr im entscheidenden Moment keine Eintrittskarte namens "Presseausweis" zücken könnt? Dann macht euch hier schlau und lernt, wie ihr an die Wunderkarte kommen könnt.
Presseausweis für junge Medienmacherinnen
Sich Journalistin zu nennen ist nicht schwer. Kaum habt ihr einen Artikel veröffentlicht, dürft ihr euch mit dieser Bezeichnung schmücken. Der Grund dafür liegt im ungeregelten Ausbildungsgang, so dass es für Journalistinnen keine geschützte Berufsbezeichnung gibt. Ein Beispiel: Eine Schreinerin darf sich erst Schreinerin nennen, wenn sie eine 3-jährige Ausbildung mit einer Prüfung abgeschlossen hat. Zum Beruf der Journalistin führen aber viele Wege.
Ein einmalig veröffentlichter Artikel reicht aber noch lange nicht aus, um an einen Presseausweis zu kommen. Dieser ist aber für die Recherche immens wichtig. Um an den beliebten Türöffner zu kommen, müsst ihr nachweisen, dass ihr euren Lebensunterhalt wenigstens teilweise aus journalistischer Tätigkeit bestreitet. Das trifft für Schülerinnen, die für SchülerInnen- oder Jugendzeitungen schreiben, im Normalfall nicht zu, da sie für ihre Artikel kein Honorar erhalten. Die Landesarbeits-
gemeinschaften jugendeigener Medien haben sich mit der Situation aber nicht zufrieden gegeben und stellen spezielle Presseausweise für junge Medienmacherinnen aus.
Autorin / Autor: ~at~ - Stand: 30. Oktober 2000