Richtig!

Das war einfach, oder?

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach einem sogenannten Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. Die Kandidat:innen stehen auf einer Parteien-Liste. Man wählt also keine Person direkt. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Leute auf der Liste ziehen also ins Parlament ein. Deutschland stehen als Land mit den meisten Einwohner:innen mit 96 Parlamentssitzen auch die meisten Sitze zur Verfügung. In Deutschland gibt es zudem zurzeit auch keine Sperrklausel, sodass eine Partei nicht - wie zum Beispiel bei einer Bundestagswahl - über eine 5-Prozenthürde kommen muss, sondern es können auch kleinere Parteien den Sprung ins EU-Parlament schaffen.

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