Richtig!

Was du nicht alles weißt!

Das Gleichberechtigungsgesetz sollte die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen konkret umsetzen. Tatsächlich existierten aber noch bis in die 50er Jahre Bestimmungen, die dem Gleichberechtigungsgesetz völlig widersprachen. So zum Beispiel der sogenannte väterliche Stichentscheid, der in Kraft trat, wenn zwischen Vater und Mutter in der Kindererziehung Uneinigkeit bestand. Wurden sich die Eltern nicht einig, konnte also der Vater entscheiden, ohne auf die Meinung der Mutter Rücksicht zu nehmen. Diese und andere Bestimmungen wurden erst in den 50er Jahren vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.

Die nächste, bitte!

Autorin / Autor: Anika Krüger/ Redaktion