Richtig!
Quiz zu Frauenrechten
Der Paragraph trat 1900 in Kraft und lautete wörtlich: „Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung. Die Frau ist nicht verpflichtet, der Entscheidung des Mannes Folge zu leisten, wenn sich die Entscheidung als Mißbrauch seines Rechts darstellt.“
Er wurde erst Ende der 50er Jahre (!) aus dem Gesetzbuch gestrichen.
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Autorin / Autor: Anika Krüger