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Strafbar war diese allerdings nur, wenn ein Antrag gestellt wurde. Erst 2004 wurde aus Vergewaltigung in der Ehe ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass es sich hierbei um ein Delikt handelt, das von Amts wegen immer verfolgt wird, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.

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Autorin / Autor: Anika Krüger