Richtig!
Das war super!
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte im Zweifelsfall der Mann das letzte Wort. Nun konnten beispielsweise auch alleinerziehende Frauen, die das alleinige Sorgerecht hatten, ihr Kind vertreten und der Mann musste auf die Meinung der Frau Rücksicht nehmen, wenn sich beide zum Beispiel in Erziehungsfragen nicht einig wurden.
Auf zur nächsten Frage
Autorin / Autor: Anika Krüger