Textilabfälle gehören nicht in den Altkleidercontainer

Am dem 1.1.2025 tritt die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien in Kraft. Sie bedeutet aber für Verbraucher:innen NICHT, jeden löchrigen Pullover in den Altkleidercontainer zu werfen!

Mit dem neuen Jahr tritt die EU-weite Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien auch in Deutschland in Kraft. Sie wird eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder recycelt werden können und richtet sich vor allem an die öffentlich-rechtlichen Entsorger. Auch wenn es vielleicht so klingt, die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien bedeutet nicht, dass ihr jeden noch so löchrigen Pullover in den Altkleidercontainer werfen solltet, die häufig von gemeinnützigen Organisationen aufgestellt und verwertet werden. Im Gegenteil: In solche Container gehören nur Kleidungsstücke, die wirklich noch brauchbar sind. Stark zerschlissene oder verschmutzte Kleidung eignet sich jedoch weder für die Wiederverwendung noch für das Recycling und sollte daher auch erst gar nicht in die Kleidersammlungen gegeben werden.

Der Dachverband FairWertung e.V., der gemeinnützige Kleidersammler in Deutschland vertritt, sieht die Umsetzung dieser Richtlinie mit großer Sorge. „Unsere gemeinnützigen Sammlungen leiden bereits jetzt unter der Zunahme von minderwertiger und unbrauchbarer (Fast-Fashion) Kleidung“, erklärt Anton Vaas, Vorsitzender von FairWertung e.V.. „Eine zusätzliche Belastung durch Textilabfälle könnte die Aufrechterhaltung der Sammlungen ernsthaft gefährden und damit auch die sozialen Projekte, die durch diese Sammlungen finanziert werden.“ FairWertung appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, bewusst tragbare und saubere Textilien an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Gleichzeitig tritt der Verband dem Missverständnis entgegen, dass die Getrenntsammlungspflicht bundesweit mit Bußgeldern für die Entsorgung von Textilabfällen über die Restmülltonne einhergeht.

Als Faustregel gilt: „Eine Kleiderspende ist nur dann sinnvoll, wenn man die Textilien auch einem Freund oder einer Freundin weitergeben würde“, betont FairWertung. Nicht mehr tragbare oder kaputte Kleidung sollte hingegen anderweitig entsorgt werden, etwa über die Restmülltonne. Solche unbrauchbaren Textilien sind für gemeinnützige Organisationen keine Hilfe, sondern bedeuten vielmehr einen erheblichen Mehraufwand und zusätzliche Kosten.

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Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung - Stand: 2. Januar 2025