Google, vergiss mein...
Europäischer Gerichtshof: Bürger haben das Recht auf Löschung von Suchergebnissen
Du übst dich mal wieder im Ego-Googeln und schwups, da ist der wieder. Dieser superbeknackte Artikel von vor zehn Jahren, in dem du als süßes Mädchen im Entenkostüm auf einem peinlichen Kinderschönheitswettbewerb als Star der Veranstaltung gehandelt wirst. Kann das nicht bitte mal einer löschen und dafür sorgen, dass Leute, die deinen Namen googeln nicht als erstes genau das zu sehen bekommen? Ja! Das muss einer sogar! Und zwar der Suchmaschinenbetreiber. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem möglicherweise weitreichenden Urteil entschieden.
In der Verhandlungssache ging es um einen Spanier, der in einem Online-Zeitungsartikel in Zusammenhang mit einer Zwangsversteigerung erwähnt wurde. Der Artikel war zwar rechtens und muss darum auch vorerst nicht gelöscht werden. Wohl aber muss Google als Suchmaschine dafür Sorge tragen, dass der Artikel nicht mehr unmittelbar mit dem Namen des Betroffenen verknüpft wird. Vorrausgesetzt, er fordert das und kann begründen, dass hierdurch in seine Rechte eingriffen wird.
Im dem aktuellen Fall wurde dem Betroffenen recht gegeben, weil die Geschichte lange zurück lag und der Zusammenhang zwischen dem Namen und den in dem Artikel erwähnten Vorkommnissen ohne die Art und Präsentation der Suchergebnisse nicht hätte hergestellt werden können.
Das Gericht attestierte den Bürgern grundsätzlich das Recht, von Suchmaschinen, im konkreten Fall von Google, vergessen zu werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und andere, ebenfalls berechtigte Interessen von Suchenden nicht zu stark beschnitten werden.
Mit der Eingabe des Names in eine Suchmaschine kann sich der Suchende ein umfassendes Bild über eine Person machen, die auch zahlreiche Aspekte des Privatlebens betreffen. Darum kann es durchaus passieren, dass durch die Art und Präsentation der Suchergebnisse in einer Suchmaschine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Selbst wenn die einzelnen Veröffentlichungen rechtmäßig sind und auch veröffentlicht bleiben dürfen, kann der Suchmaschinenbetreiber verpflichtet werden, bestimmte Links aus den Ergebnissen zu entfernen.
Wenn es euch also mal eiskalt erwischt und euer Name immer wieder mit ollen Kamellen verknüpft wird, die ohne Google längst vergessen wären, euch nun aber in euer aktuellen Lebensgestaltung behindern, dann könnt ihr möglicherweise bewirken, dass das ein Ende hat.
Und jetzt ratet mal, wie begeistert Google von dieser Entscheidung und den möglichen Konsequenzen ist... ;-)
Quelle:
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Autorin / Autor: Redaktion - Stand: 14. Mai 2014