Richtig!

Das stimmt!

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Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Art. 4 Absatz 1 und 2:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Es gibt übrigens eine "positive Religionsfreiheit", also das Recht auf freie Religionsausübung und eine "negative Religionsfreiheit", das bedeutet, jede_r hat auch das Recht, keinen Glauben zu haben, zu bekennen und danach zu leben.

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