Richtig!

Das stimmt!

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Das Demonstrationsrecht ist in Artikel 8 des Grundgesetzes festgelegt:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Allerdings gelten für öffentliche Demonstrationen auf der Straße nochmal besondere Regeln, wie aus Absatz 2 hervorgeht:
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Es ist zwar jedem und jeder erlaubt, sich mit anderen unter freiem Himmel öffentlich zu versammeln und "gemeinsam eine Angelegenheit zu erörtern", aber die Demonstration muss friedlich ablaufen und es dürfen keine Grundrechte anderer verletzt werden. Parteien oder Organisationen, die als verfassungswidrig eingestuft worden sind, sind von diesem Recht ausgeschlossen. Werden diese Regeln nicht eingehalten, darf die Polizei die Grundrechte der Demonstrierenden einschränken. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 14 - 20 Versammlungsgesetz.

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