Eigentum verpflichtet

Das Grundrechte-Quiz

Artikel 14 des Grundgesetzes gehört auch noch zu den Grundrechten. Er beschäftigt sich mit den Themen "Eigentum, Erbrecht, Enteignung". Hier der Wortlaut:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Was könnte der Absatz 2 konkret bedeuten?