Erst- und Zweitstimme

Das Quiz zur Bundestagswahl

Wer schonmal bei einer Bundestagswahl gewählt hat, kann sich bestimmt noch erinnern, dass man zwei Stimmen hat. Genannt die Erst- und die Zweitstimme. Die Zweitstimme auf der rechten Seite des Wahlzettels ist dazu da, dass ihr eine bestimmte Partei in den Bundestag wählt. Die Parteien haben dazu Listen mit Personen erstellt, die dann für sie über die sogenannten Listenplätze in den Bundestag einziehen.

Mit der Erststimme wird jene_r Kandidat_in gewählt, die in dem selben Wahlkreis wohnt wie man selbst. Die Politiker_innen, die die meisten Stimmen in einem Wahlkreis bekommen, vertreten die Anliegen der Menschen aus dieser Region ebenfalls als Abgeordnete im Bundestag.

Frage: Wie nennt man den Auftrag, den Politiker_innen durch die Erststimme erhalten?

Autorin / Autor: Redaktion