Anti-Abschiebe-Industrie

Das Unwort des Jahres 2018 wurde gekürt. Die Jury rügte, dass die Diskussion sprachlich und in der Sache nach rechts verschoben werde.

Wie in jedem Jahr, so wurden auch jetzt wieder von der "Unwort des Jahres"-Jury sprachliche Entgleisungen oder irreführende Wortneuschöpfungen des Vorjahres unter die Lupe genommen, die gegen die Menschenwürde verstoßen, dem Geist der Demokratie widersprechen, oder einzelne gesellschaftliche Gruppen diskriminieren.

Unter insgesamt 902 Einsendungen mit 508 verschiedenen Begriffen, wählte die Jury den Ausdruck "Anti-Abschiebe-Industrie" zum Unwort des Jahres 2018. Der Ausdruck wurde im Mai 2018 durch den Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe Alexander Dobrindt in die politische Diskussion eingeführt, sozusagen als "offensichtlicher Kampfbegriff" gegen diejenigen, die sich für die rechtliche Vertretung für Geflüchtete einsetzen. Damals sagte Dobrindt im Deutschen Bundestag, eine „aggressive Anti-Abschiebe-Industrie“ sabotiere die Bemühungen des Rechtsstaates und gefährde die öffentliche Sicherheit. Die Unwort-Jury wählte diesen Begriff, weil er denjenigen, die abgelehnte Asylbewerber rechtlich unterstützen und Abschiebungen rechtlich prüfen, die Absicht unterstellt, auch kriminell gewordene Flüchtlinge schützen und damit in großem Maßstab Geld verdienen zu wollen. Der Ausdruck Industrie suggeriere zudem, es würden dadurch überhaupt erst Asylberechtigte „produziert“. Die Jury stimmte mit ihrem Votum einem/einer der Einsendenden zu, dass es sich hierbei um ein Unwort handelt, weil „mit diesem Begriff das geltende Gesetz verhöhnt wird, welches Grundlage unserer Wertegemeinschaft ist“. "Als das Unwort 2018 gilt es uns, weil die Tatsache, dass ein solcher Ausdruck von einem wichtigen Politiker einer Regierungspartei prominent im Diskurs platziert wird, zeigt, wie sich der politische Diskurs sprachlich und in der Sache nach rechts verschoben hat und sich damit auch die Sagbarkeitsregeln in unserer Demokratie in bedenklicher Weise verändern", so die Jurybegründung im Wortlaut.

Auch weitere Begriffe, die im Zusammenhang mit Asyl- und Migrationspolitik genannt wurden, schafften es in die Unwortliste 2018, wie zum Beispiel das Wort „Menschenrechtsfundamentalismus“. Dieser zynische Ausdruck wurde von Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen und Grünen-Politiker, anlässlich einer Debatte um die Seenotrettung von Flüchtlingen aus dem Mittelmeer verwendet, um damit die politische Haltung von ihm sogenannter „moralisierender Kreuzzügler“ in der Flüchtlingspolitik zu kritisieren. Der Ausdruck zeige in erschreckender Weise (ähnlich wie eine dazu in den Medien geführte Pro- und Contra-Debatte), dass es in Deutschland diskutabel geworden zu sein scheine, ob ertrinkende Menschen gerettet werden sollen oder nicht, erklärt die Jury. "Menschenrechte sind fundamentale Rechte – sie zu verteidigen, ist mehr als eine bloße Gesinnung, die als `Fundamentalismus´ diskreditiert werden könnte", so die Jurybegründung. "Wir kritisieren den Ausdruck, weil er in besonderem Maße zeigt, dass wir – wie der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse schon 2016 auf dem Katholikentag in Leipzig mahnte –`Humanität neu zu lernen´ haben und `elementare Regeln des politisch-menschlichen Anstands, des Respekts vor der persönlichen Ehre und der Menschenwürde [...] für nicht wenige im Lande nicht mehr zu gelten [scheinen´.

Auch der Ausdruck "Ankerzentrum" aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde als Unwort gerügt. Der Begriff bezeichnet besondere Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete, die verpflichtet werden, dort zu bleiben bis sie auf die Kommunen verteilt oder abgeschoben werden oder freiwillig in ihre Heimat zurückkehren. Im Koalitionsvertrag sei zwar durch die Schreibweise noch ersichtlich, dass der erste Bestandteil des Ausdrucks eigentlich eine Abkürzung ist: AnKERsteht dort für „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung“. Durch die inzwischen fast durchgängige Klein- und Zusammenschreibung (= Ankerzentrum) wird der Ausdruck aus der Sicht der Jury aber zu einem "unangemessenen Euphemismus, der die komplizierten Prüfverfahren in diesen Zentren und zudem die strikte Aufenthaltspflicht für Flüchtlinge verschleiert, indem die positiven Assoziationen des Ausdrucks Anker (u.a. Festmachen in einem Hafen, Sicherheit, zudem christliches Symbol der Hoffnung) gezielt ausgenutzt werden".

*Zur Aktion "Unwort des Jahres"*
Die Jury erreichten 2018 insgesamt 902 Einsendungen. Darunter waren 508 verschiedene Ausdrücke, von denen knapp 70 den Unwort-Kriterien der Jury entsprachen. Die zehn häufigsten Einsendungen aus den Zuschriften an die Jury, die allerdings nichtzwingend den Auswahl-Kriterien entsprechen, waren Asyltourismus [122x], Vogelschiss/Fliegenschiss [22x], DSGVO [Datenschutzgrundverordnung][22x], Hetzjagd [17x], (bedauerlicher) Einzelfall [14x], Ankerzentrum [13x], Biodeutsche [11x], Anti-Abschiebe-Industrie [10x], Deal [10x]und mutmaßlich [9x]. Wesentlich für die Auswahl ist aber nicht die Häufigkeit der Einsendungen, sondern dass die Formulierungen öffentlich geäußert wurden, aktuell sind und der Äußerungskontext bekannt bzw. belegt ist.
Die Aktion möchte den Blick auf öffentliche Formen des Sprachgebrauchs lenken und Sprachbewusstsein und Sprachsensibilität in der Bevölkerung fördern. Deshalb sind stehen besonders Wörter und Formulierungen in allen Feldern der öffentlichen Kommunikation im Fokus, die gegen sachliche Angemessenheit oder Humanität verstoßen.

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Autorin / Autor: Redaktion/ Pressemitteilung - Stand: 15. Januar 2019