Mit Mehrwegangebot gegen To-Go-Plastik
Ab 2023 müssen Betriebe, die Speisen in Einwegplastik anbieten, auch eine Mehrweglösung bereitsstellen.
To Go Produkte sind nach wie vor sehr gefragt: der Kaffee für den Weg, ein Mittagsgericht für die Arbeit, die Pizza nach dem Kino. Die Unmengen von Verpackungsmüll – Menüschalen, Einwegbecher, Aluverpackungen - wächst und wächst. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums liegt das Müllaufkommen im To-Go- bzw. Takeaway-Bereich aktuell bei 770 Tonnen pro Tag. Ab 2023 soll die Vermeidung des To-Go-Mülls zum Glück einfacher werden. Ab dann habt ihr nämlich das Recht, To-Go-Speisen und Getränke in einem Mehrwegbehälter zu erhalten oder aber eure mitgebrachten Gefäße zu verwenden.
Mehrweglösung muss angeboten werden
Ab 2023 werden Betriebe, die Essen und Getränke in Einwegplastik zum Mitnehmen anbieten, auch eine Mehrweglösung anbieten, die nicht teurer sein darf als die Einwegverpackung. Und das muss für alle Angebotsgrößen gelten, die Mehrweglösung muss bereitstehen.
Nur für kleine Betriebe mit max. fünf Mitarbeiter:innen und max. 80% Ladenfläche wird von der Regel eine Ausnahme gemacht. Sie müssen dafür aber mitgebrachte Behältnisse akzeptieren.
Kritik: Regelung gilt nur für Plastik
Welche Mehrweglösung angeboten wird, entscheidet aber der Betrieb. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die mal mehr mal weniger praktisch sind.
Das kann von individuellen Lösungen bis zu bundesweiten Pool-Pfandsystemen reichen, Systeme, in der das Mehrweggefäß über eine App erfasst wird.
Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt die neuen gesetzlichen Vorgaben, kritisiert aber, dass dabei nur Plastikbehälter ins Visier genommen werden und nicht alle Einwegmaterialien. Zudem sei zu bezweifeln, ob wirklich alle betroffenen Betriebe ab dem 1.1.23 ein solches Mehrwegangebot vorweisen können oder einfach auf Pappe und Aluminium umsteigen.
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Autorin / Autor: Redaktion - Stand: 4. Januar 2023