Wolf im Wolfspelz
Virus kommt als Abmahnung wegen Filesharing daher
Schockschwere Not! Dir flattert per E-Mail eine Abmahnung wegen illegalen Filesharings ins Haus? Du bist dir zwar keiner Schuld bewusst, klickst aber auf den Anhang, in dem dann angeblich die Details aufgeführt werden? Und schwupps - hast du dir einen Virus angefangen! Derzeit kursieren solche gefälschte Abmahn-E-Mails in großem Stil. Damit nicht genug, dass sie den EmpfängerInnen einen gehörigen Schrecken einjagen, wenn sie den Anhang öffnen, haben sie sich auch noch Schadcode eingefangen.
Wie verschiedene Rechtsanwaltskanzleien berichten, erhalten sie immer mehr Anfragen von verunsicherten Empfängern dieser dubiosen Abmahnungen. Die Betroffenen sollen den E-Mails zufolge zwischen 200 und 500 Euro bezahlen. Aufgeführt wird in den Mails, welche Stücke oder Alben angeblich illegal runtergeladen worden sein sollen. Weil die Absender der E-Mails bekannte Anwaltskanzleien sind, die auch tatsächlich im Bereich Abmahnungen tätig sind, gehen die Empfänger oft von der Echtheit der Forderungen aus.
Tatsächlich sind Abmahnungen auch per E-Mail rechtskräftig. Die Tatsache allein, dass die Abmahnung per Mail kommt, ist also kein hinreichender Grund, ihre Echtheit in Zweifel zu ziehen, auch wenn seriöse Kanzleien Abmahnungen eher per Post schicken.
Die Medienrecht-Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE rät auf ihrer Seite, aber auf jeden Fall stutzig zu werden, wenn in einer Abmahn-E-Mail keine Unterlassungserklärung verlangt wird, wenn unüblich kurze Fristen zur Zahlung gefordert werden (48 Stunden sind unüblich!) oder wenn der Empfänger aufgefordert wird, eine .zip Datei zu öffnen. Weil diese häufig Viren enthalten, wird kein seriöses Unternehmen wichtige Unterlagen als .zip schicken.
*Was tun?*
Wenn ihr also eine solche E-Mail erhaltet, gibt es klare Regeln: nicht antworten oder anrufen, den Anhang auf keinen Fall öffnen, sondern die E-Mail löschen!
Quelle:
Autorin / Autor: Redaktion - Stand: 8. Juli 2014