Wählen ab 16
Kommunalwahlen
Hm...davon gehört hat jede schon mal...aber was sind denn überhaupt Kommunalwahlen?
Kommunalwahlen finden leider nur alle fünf Jahre statt, weshalb man sich besonders gut überlegen sollte, wen man wählt.
Wer wird wie gewählt?
In einer kreisfreien Stadt hat jede wahlberechtigte BürgerIn zwei Stimmen. Mit der einen Stimme wird der/die BürgermeisterIn gewählt, mit der anderen eine Partei.
Der Rat besteht aus Mitgliedern aller gewählten Parteien, die eine bestimmte Prozentzahl der Stimmen bekommen haben. Der/die BürgermeisterIn ist Vorsitzende(r) des Rates. Sie/er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen, in denen es um Entscheidungen geht, die die jeweilige Stadt betreffen. Trotzdem haben aber auch BürgermeisterInnen Stimmrecht im Rat und können so bei allen Entscheidungen mitwirken. Gleichzeitig leiten sie aber die Verwaltung und sind für alles, was diese erarbeitet und entscheidet, verantwortlich!
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister
Damit BürgermeisterInnen im Sinne der BürgerInnen handeln können, ist dieses Amt natürlich mit Rechten, aber auch mit Pflichten ausgestattet. So können sie z.B. Widerspruch gegen einen demokratischen Beschluss des Rates einlegen, wenn sie der Meinung sind, dass der Beschluss gegen das Wohl der BürgerInnen getroffen wurde. Der Beschluss kann dann so lange aufgeschoben werden, bis der Rat ihn in einem erneutem Treffen noch mal darüber entscheidet. Die BürgermeisterInnen sind im Verwaltungsvorstand und auch hier ist ihre Stimme bei Meinungsverschiedenheiten die entscheidende.
BürgermeisterIn werden?
Grundsätzlich kann sich jede/er in Deutschland lebende EU-Bürgerin/-Bürger auf das BürgermeisterInnenamt bewerben. Wer BürgermeisterIn werden möchte, muss aber mindestens dreiundzwanzig Jahre alt sein. Man muss keiner Partei angehören und braucht auch keine besondere Qualifikation für das Amt, obwohl man als BürgermeisterIn natürlich wichtige Aufgaben hat. Als KandidatIn muss man nicht in der Gemeinde wohnen, in der man sich zur Wahl stellt. Eine Bewerbung in mehreren Gemeinden ist nicht erlaubt.
Wählen! Warum?
In Deutschland darf man schon seit 1970 ab einem Alter von 18 Jahren an den Kommunalwahlen teilnehmen. Seit September 1999 dürfen erstmals auch in Nordrhein-Westfalen schon die 16 - und 17jährigen wählen. Doch damit sind nicht alle Leute einverstanden. Immer noch laufen Diskussionen darüber, dass junge Menschen unter 18 noch nicht "fähig seien, ein vernünftiges Urteil zu fällen", dass sie politisch "unreif" seien. Was ist dran an diesen Behauptungen? Mag ja sein, dass viele Jugendliche sich nicht sehr für Politik interessieren und nicht auf dem Laufendem sind, was in ihrer Stadt passiert und wer wofür zuständig ist. Es gibt aber eine große Anzahl von Jugendlichen, die sich - trotz aller abschreckenden Skandale und Spendenbetrügereien der PolitikerInnen - informiert und auch bereit ist, sich für eigene und allgemeine Interessen einzusetzen.
Die Wahlbeteiligung von Jugendlichen liegt nicht unter jener der übrigen Bevölkerung. Und wer schlau ist und mitreden will, nutzt die Chance, sich über die KandidatInnen und ihre Ziele zu informieren, um damit auch eigene Interessen und Ziele unterstützen zu können. Denn in der eigenen Stadt kann es sich hierbei auch ganz einfach um Ausgaben für Sportplätze, Schwimmbäder und Jugendfreizeiteinrichtungen handeln.
Autorin / Autor:
Linus - Stand: 26. April 2001