Wählen ab 16
Wählen ja - aber wen?
Aber trotzdem stellen sich viele die Frage, wen oder ob sie überhaupt wählen sollen. CDU, SPD oder eine der anderen Parteien...? Ja, natürlich die Partei oder die Person, die die eigenen Interessen vertritt. Aber welche Partei vertritt denn schon die Interessen vieler Jugendlicher und macht nicht nur leere Wahlverspechen, um die Stimmen der jungen WählerInnen zu gewinnen, sondern handelt nach der Wahl auch gemäß den Versprechungen? Ja, das weiß man vorher nicht. Das ist das Problem. Viele fühlen sich benachteiligt und Fragen wie "brauchen die uns bei der Wahl denn überhaupt?" tauchen auf. Viele klagen (zu Recht), dass sich niemand wirklich und erfolgreich für die Politikbereiche, die das Leben der jungen Leute nach eigenen Aussagen bestimmen, einsetzt, nämlich Umwelt und Bildung.
Vorher informieren!
Zu wählen, ohne sich vorher zu informieren, einfach irgend jemanden wählen oder sich von anderen Personen, wie z.B. den Eltern bei einer Wahl beeinflussen zu lassen, bringt natürlich gar nichts. Wer nicht Bescheid weiß, sollte dann doch lieber die Finger vom Wahlzettel lassen, als sich später vielleicht über Entscheidungen der Stadt zu ärgern. Diskussionen mit anderen Leuten über die Wahl, die KandidatInnen und deren Ziele zu führen, ist aber natürlich außerordentlich positiv, da sie einem eventuell noch ganz andere Sichten ermöglichen können. Trotzdem bleibt die Entscheidung, die jede später für sich selbst trifft, die eigene. Denn die Kommunalwahlen sind, wie auch die meisten anderen Wahlen, geheim und es gibt ein „Wahlgeheimnis“. Niemand muss preisgeben, wen sie/er gewählt hat.
Die Wahl selbst
Ja wie funktioniert denn das überhaupt? Also, wählen dürfen alle Leute, die wahlberechtigt sind. Das heißt diejenigen, die nach dem Grundgesetz Deutsche sind, alle StaatsbürgerInnen der EU-Mitgliedstaaten, die ihren Hauptwohnsitz schon seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet haben, dürfen an der Wahl teilnehmen. Darüberhinaus sind die WählerInnen mindestens 16 (bzw. je nach Bundesland 18 Jahre alt) und in einem Wählerverzeichnis registriert, das in jedem Stimmbezirk geführt wird. Rechtzeitig vor der Wahl werden dann Wahlbenachrichtigungen an all diese Leute verschickt. Auf der Wahlbenachrichtigung stehen dann der Wahltermin, die Adresse und die Öffnungszeiten des Wahllokals. Zusätzlich zur Wahlbenachrichtigung muss man auch noch seinen Personalausweis zur Wahl mitbringen. Und dann kann gewählt werden. Mit der Wahlbescheinigung kann aber auch Briefwahl beantragt werden, d.h., wenn jemand am Tag der Wahl nicht zu Hause ist oder aus anderen Gründen nicht zur Wahl kommen kann, dann kann sie/er schon vorher wählen. Die Stimmzettel werden dann per Post nach Hause geschickt und man muss sie bis zu einem bestimmten Termin zurückschicken.
Das Ergebnis
Am Abend, wenn alle Wahllokale schließen, begeben sich eine Menge WahlhelferInnen daran, die Stimmen zu zählen. Inzwischen gibt es aber auch schon sehr viele Wahllokale, in denen die Stimmen mit Hilfe von Computern erfasst und ausgewertet werden. Die Stimmen werden dann elektronisch gezählt und die ungültigen werden aussortiert. Die Wahl gewinnen kann eine KandidatIn nur dann, wenn sie über 50% aller WählerInnenstimmen bekommt. Wenn das bei keiner der BewerberInnen der Fall ist, findet zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden KandidatInnen mit den meisten Stimmen statt. Bei der Stichwahl hat diejenige/derjenige mit der größeren Stimmenanzahl gewonnen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los!
Mehr Informationen?
Hier findet ihr Informationen zum Kommunalwahlrecht