Richtig!

Das stimmt! Sehr gut!

Der Wortlaut des Textes ist: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Durch dieses Grundrecht ist also sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen geschützt. Das bedeutet, es ist verboten, Menschen zu foltern und sie körperlich zu bestrafen. Auch sind Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche Maßnahmen, wie die Nationalsozialist_innen sie an KZ-Häftlingen verübten, rechtsstaatlich verboten.
Es gibt aber auch Grenzfälle, über die das Bundesverfassungsgericht urteilen muss. So wurden dort zum Beispiel schon Klagen eingereicht wegen Beeinträchtigungen durch Fluglärm, wegen der ausgehenden Gefahr durch ein atomares Endlager oder des Einsatzes von Wasserwerfern.

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