Gleiches Recht für alle

Das Grundrechtequiz

Artikel 3 des Grundgesetzes beschäftigt sich im Grunde mit dem Thema Gleichbehandlung und Diskriminierungsverboten. Hier der Wortlaut:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Diese Fassung ist die aktuellste. Sie beinhaltet aber Formulierungen, die erst 1994 hinzugenommen wurden. Was denkst du, welche Formulierungen ergänzt wurden?