Stimmt!
Die ursprüngliche Form des Artikels 3 Absatz 2 bestand lediglich aus der knappen Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Selbst dieser knappe Satz wurde nur unter massivem Widerstand in das Grundgesetz aufgenommen, nachdem die Parlamentarierin Elisabeth Selbert mithilfe damaliger Frauenrechtsorganisationen und anderer Abgeordneter ihn nach mehreren gescheiterten Abstimmungen durchsetzen konnte. Erst 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet - zuvor gab es viel Widerstand seitens konservativer Kräfte und auch der Kirchen.
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(Bild: Dusan_Cvetanovic/Pixabay)
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