Datenschutz? Ohne Facebook!
Diesmal wegen Apps: Verbraucherzentrale mahnt erneut Facebook ab
Geburtstage in den Kalender eintragen, spielen und quizzen - auf Facebook gibt es für viele Gelegenheiten eine passende App. Kostenlos gemeinsam mit den Freunden Musiktitel zu erraten und sich in Wissensfragen zu testen, scheint verlockend, wenn man eh täglich im Sozialen Netz unterwegs ist. Die kostenlosen Angebote gehen allerdings meist auf Kosten der Privatsphäre. Ohne Ankündigung führte Facebook im Sommer ein App-Zentrum ein, das die Apps von Fremdanbietern nach Kategorien sortiert anzeigt. Das soziale Netzwerk gibt persönliche Daten der NutzerInnen an die App-Anbieter weiter, ohne dass die NutzerInnen ihre Einwilligung dazu gegeben haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Facebook deshalb jetzt abgemahnt und fordert damit das Unternehmen wiederholt auf, sich an geltendes Recht zu halten. Bis zum 4. September 2012 hat Facebook Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
Bei Facebook gibt es die Möglichkeit, Apps zu nutzen. Häufig sind das Spiele oder Umfragen, die von Drittanbietern für das soziale Netzwerk zur Verfügung gestellt werden. Mit der Einführung des App-Zentrums im Juli 2012 verschlechtert Facebook den Datenschutz, anstatt ihn zu verbessern. Die NutzerInnen erhalten vor der Installation einer App weder einen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet werden. Noch wird sichergestellt, dass der Nutzer in die Datenweitergabe und -nutzung einwilligt. Stattdessen wird durch den Klick auf den Button "Spiel spielen" oder „An Handy schicken“ die Einwilligung des Nutzers einfach unterstellt.
Lediglich unterhalb des Buttons befindet sich in kleiner hellgrauer Schrift eine augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter. So räumen sich die Drittanbieter zum Beispiel das Recht ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die persönliche Kontaktdaten zuzugreifen sowie auf die Pinnwand des Nutzers schreiben zu können.
*Keine Datenweitergabe ohne Einwilligung*
Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung ist nach deutschem Recht ohne die bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers nicht erlaubt – nach Auffassung des vzbv ein klarer Verstoß gegen das Telemediengesetz. Diesen Verstoß hat das Projekt des vzbv nun abgemahnt und Facebook eine Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 4. September 2012 eingeräumt.
Die Forderung: Facebook muss das App-Zentrum so gestalten, dass der Nutzer weiß, dass er seine Daten freigibt und wofür diese verwendet werden. Die Praxis des Unternehmens, eine Einwilligung – auch bei anderen Diensten – einfach zu unterstellen, muss ein Ende haben, so der vzbv.
*So schützt ihr eure Daten*
Wer sich und seine Kontakte vor der unterwünschten Datenweitergabe auf Facebook schützen möchte, sollte über die Privatssphäre-Einstellungen die Voreinstellungen ändern. Hier unter dem Punkt "Anwendungen, Spiele und Webseiten" alle Häkchen bei "Wie Nutzer deine Informationen an Anwendungen weitergeben, die sie nutzen" entfernen. Wer auch die Weitergabe der "öffentlichen Daten" unterbinden möchte, sollte Apps über die Privatsphäre-Einstellungen grundsätzlich deaktivieren.
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Autorin / Autor: Pressemitteilung/ Redaktion - Stand: 28. August 2012